Nach der Baustellenverordnung von 1998 ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGrKo) bei sehr vielen Bauvorhaben notwendig.
Unser Ingenieurbüro ist als SiGeKo nach den Anforderungen der Baustellenverordnung geprüft und zertifiziert. Wir bieten SiGeKo- Leistung nicht nur für von uns betreuten Projekten a, sondern auch für andere, nicht von uns geplante Bauvorhaben.
Wenn Sie Bauherr eines koordinationspflichtigen Projektes oder Planer eines koordinationspflichtigen Projektes sind, sprechen Sie uns bitte unverbindlich an. Wir informieren Sie über den erforderlichen Leistungsumfang und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot.
Seit dem Jahr 2004 beschäftigt sich unser Büro mit Arbeitssicherheit und bietet Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, in der Kurzform als SiGeKo bekannt, an.
Wir unterstützen Sie bei der Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und erarbeiten für Ihr Bauvorhaben einen angepassten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Wir koordinieren (SiGe-Koordination) die am Bau beteiligten Gewerke in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, entsprechend der Baustellenverordnung. Wo erforderlich stellen wir eine Unterlage für spätere Arbeiten auf.
Bisher waren wir überwiegend in Deutschland tätig. Auftraggeber sind öffentliche und private Bauherren z. B. aus Wernigerode, Ilsenburg, Halberstadt, dem Landkreis Goslar oder der Stadt Quedlinburg im Harz.
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens sowie der Ausführungsphase verschiedene Aufgaben wahr. Diese Aufgaben sind in § 3 Absatz 2 und 3 der BaustellV sowie in der RAB 30 beschrieben.
In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ArbschG. Der SiGeKo stellt Sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerken auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf, oder in der Nähe der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf, oder in der Nähe der Baustelle fest. Weiterhin wird vom SiGeKo ein SiGe-Plan ausgearbeitet und an den Planungsprozess angepasst sowie eine Unterlage zusammengestellt, die die erforderlichen Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz für zukünftige Arbeiten zusammenfasst. Darüber hinaus sorgt der SiGeKo dafür, dass Gefahren durch zeitliches Nebeneinander vermieden werden und wirkt bei der Borankündigung und deren Übermittlung an die zuständigen Behörde mit.
Während der Ausführungsphase werden Sicherheitsbesprechungen durchgeführt und alle Auftragnehmer über SiGe-Maßnahmen und den SiGe-Plan informiert. Weiterhin führt der SiGeKo Sicherheitsbegehungen durch und erstellt daraufhin Dokumentationen und Ergebnisauswertungen. Der SiGeKo ist in der Regle nicht weisungsbefugt, sofern dies nicht vertraglich durch den Bauherrn bestimmt wurde.
Die Bestllung des SiGe-Koordinators ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) festgelegt, Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig wenden.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung notwendig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird nach RAB 31 erstellt und soll einen Überblick über die auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten geben und eine zeitliche Einordnung aufzeigen. Weiterhin dient der Plan zur Beschreibung der Gefährdungen und der erforderlichen Schutzmaßnahmen, wie z. B.:
Die Unterlage wird nach § 3 Absatz 2 BaustellV entsprechend RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten) erstellt, wodurch die Anforderungen an Inhalt und Form festgelegt sind. Die erforderlichen Angaben sind:
wohingegen folgende Angaben wie:
keine Pflicht sind, aber beispielsweise eine erhöhte Planungssicherheit erzielen würden.
Unser Ingenieurbüro ist als SiGeKo nach den Anforderungen der Baustellenverordnung geprüft und zertifiziert. Wenn Sie Bauherr eines koordinationspflichtigen Projektes oder Planer eines koordinationspflichtigen Projektes sind, sprechen Sie uns bitte unverbindlich an. Wir informieren Sie über den erforderlichen Leistungsumfang und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot.
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